Veranstaltungsort: Warburg-Haus Hamburg » Wo ist das?
Die Regulierung von Sexualität scheint in aller Munde zu sein. Um die Legalisierung von Prostitution werden tiefgreifende Auseinandersetzungen geführt, die Sexismus-Debatte lotet die Grenzen von Belästigung und Flirt aus, die Frage der rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare konnte zeitweise sogar den Bundestagswahlkampf dominieren und Petitionen im Streit um die Inhalte des Sexualkundeunterrichts in Baden-Württemberg mobilisieren breite Bevölkerungskreise. Der Rechtsdiskurs fällt in der (spärlichen) Teilnahme an diesen gesellschaftlichen Diskussionen vor allem durch seine Schärfe und Emotionalität auf. Es überrascht zunächst, dass die einschlägige Profession so nah an den Grenzen der Professionalität agiert. Doch ein genauerer Blick zeigt: Den Akteur*innen des juristischen Diskurses fehlt es schlicht an Übung.
Um dem abzuhelfen, befasst sich die Tagung mit den Regulierungen des Intimen in jenen Bereichen, in denen staatliche Interventionen zunächst nicht zu vermuten sind, weil das Versprechen sexueller Freiheit zu einem Verzicht auf rechtliche Regulierung führen müsste. Die vorzufindenden Regulierungen sind nicht etwa per se illegitim, sondern bieten ein vielfältiges Bild in Motiven, Konzeptionen, Vernetzungen und Folgen. Die Tagung fragt nach Regelungsbedürftigkeit, Regelungsmöglichkeiten und Regelungsgrenzen einverständlicher Sexualität als bedeutsamer sozialer Praxis der Bürgerinnen und Bürger, die an staatliche Interessen rührt, das gelingende Zusammenleben betrifft, in Konkurrenz zu anderen (religiösen, kulturellen, sittlichen, sozialen) Normenordnungen steht und eine nicht zu unterschätzende Rolle für die Konstitution kultureller Identitäten spielt.
Tagung_Sexualitaet_Recht2014 und Ablauf_Intimitaet_Recht2014