Interdisziplinäre Forschung zum Bereich der Mehrfachdiskriminierung ist im deutschen Sprachraum noch selten. Aktuelle empirische Ergebnisse zeigen, dass Mehrfachdiskriminierungen und strukturelle Benachteiligungen zu den Lebenserfahrungen von vielen Menschen gehören. Doch die bestehende Rechtslage in den deutschsprachigen Ländern Österreich, Deutschland und der Schweiz nimmt darauf noch nicht in adäquater Form Bezug. Rechtspraktikerinnen und Rechtspraktiker betonen die Probleme, die sich in der Behandlung von Fällen von mehrfacher Diskriminierung, insbesondere in Fällen von intersektioneller Diskriminierung, also mit interagierenden Motiven, ergeben.