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25. April 2013 – Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat heute gemeinsam mit der britischen Menschenrechtsorganisation Global Witness Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Tübingen gegen einen leitenden Mitarbeiter und deutschen Staatsangehörigen des deutsch-schweizerischen Holzhandels­unternehmens Danzer Group wegen Beihilfe zur Vergewaltigung, gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Brandstiftung, jeweils durch Unterlassen, eingereicht. Dem Angezeigten wird vorgeworfen, es pflichtwidrig unterlassen zu haben, Verbrechen durch kongolesische Sicherheitskräfte am 2. Mai 2011 in der Demokratischen Republik zu verhindern.

Am frühen Morgen des 2. Mai 2011 überfiel ein Einsatzkommando von Sicherheitskräften ein Dorf im Norden der Demokratischen Republik Kongo. Die Polizei- und Militärkräfte misshandelten und vergewaltigten Bewohner und Bewohnerinnen des Dorfes und nahmen 16 Personen fest. Dabei nutzen die Sicherheitskräfte Fahrzeuge des Holzunternehmens Siforco S.A.R.L. – eines Tochterunternehmens der deutsch-schweizerischen Danzer Group. Das Unternehmen stellte nicht nur Fahrzeuge und Fahrer zur Verfügung, sondern bezahlte Einsatzkräfte für ihren Einsatz. Dem Vorfall war ein Konflikt zwischen den Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohnern und Siforco vorausgegangen, weil das Unternehmen nach Ansicht der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner seinen vertraglichen Verpflichtungen, Sozialprojekte in den Regionen zu realisieren, nicht nachgekommen war.

In Deutschland gibt es kein Unternehmensstrafrecht, jedoch können Mitarbeiter*innen von Unternehmen sich durch Tun oder Unterlassen strafbar machen. Das deutsche Strafrecht sieht eine Pflicht für hochrangige Manager*innen zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten nachgeordneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. Dem Angezeigten wird vorgeworfen, dass er seine betrieblichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Er hätte als Mitglied des Verwaltungsrates und Verantwortlicher für das Afrika-Geschäft der Danzer Group konkrete Anweisungen an die Mitarbeiter*innen der Siforco in Konfliktfällen geben müssen.

In einer Stellungnahme vom 9. November 2011 auf der Website der Danzer Group bestreitet Danzer Group und Siforco, Gewalttaten gegen die Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner unterstützt zu haben. Die Ereignisse am 2. Mai 2011 seien außerhalb ihrer Kontrolle und ihres Verantwortungsbereiches geschehen. Siforco behauptet, dass sie der Nutzung ihrer Fahrzeuge nicht zugestimmt hätten, wenn sie die Konsequenzen dessen gewusst hätten.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Dr. Miriam Saage-Maaß, European Center for Constitutional and Human Rights e.V.

Tel: +49 (0)30 – 40 04 85 90; Email: info@ECCHR.eu