Seite auswählen

Unsere nächste Ausgabe, Forum Recht 3/16, wird sich mit dem Thema „Geschlecht“ beschäftigen – und wie immer bauen wir dabei auf eure kräftige (Schreib)Mithilfe! Den Aufruf der Redaktion zum Artikelschreiben mit Themenvorschlägen und weiteren Infos gibt es hier. Redaktionsschluss für das Heft 3/16 ist der 20.04.2016.

Sexualität und Geschlechterverhältnisse sind auf verschiedenste Weise im Gesetz geregelt. Wirft mensch einen Blick auf diese Normen, wird deutlich, dass das Recht die Konstruktion von scheinbar natürlichen Gegebenheiten verfestigt. Die Regelungen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartner*innenschaft veranschaulichen dies: Die Ehe und damit das heterosexuelle Begehren bilden den Normalfall. Das homosexuelle Begehren, in Form der Lebenspartner*innenschaft, wird als bloße Ausnahme in einem Nebengesetz geregelt. Auch die binäre Geschlechtseinteilung in Mann und Frau wird als gegeben und abschließend angesehen. Bei intersexuellen Kindern darf zwar der Geschlechtseintrag im Geburtenregister vorerst offenbleiben, ein Eintrag abseits von „männlich“ und „weiblich“ ist jedoch nicht vorgesehen. Diese Konstruktion des vermeintlich Natürlichen hängt eng mit den herrschenden moralischen Vorstellungen zusammen. Doch inwieweit sind diese Werte noch aktuell und verbreitet?

Mehr Informationen